Durch Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2022 profitieren Sie von der Senkung der Umsatzsteuer für Photovoltaikanlagen oder Stromspeichern. Die Senkung auf null Prozent gilt für alle Anlagen, die ab dem 1. Januar 2023 geliefert und installiert werden. Ebenso für unsere angebotenen Balkonkraftwerke.