Der Bundestag hat nun eine wichtige Energiereform beschlossen.
In 2025 ändert sich grundlegend folgendes:
- Keine Einspeisevergütgung mehr für neue Photovoltaik-Anlagen bei negativem Börsenstrompreis
- Das Smart-Meter-Gateway wird bei pflicht- und freiwilliger Installation teurer
- Eine Pflicht zur Steuerung der PV-Anlage durch den Netzbetreiber gilt bereits ab 7kWp
- Die Direktvermarktung von PV-Strom soll vereinfacht werden
Im Bundestag sind sich diesesmal SPD und Grünen mit der Union einig diese Kernpunkt, zur Stabilisierung des Stromnetzes und zur Vermeidung von Solarspitzen, zu beschließen.
Sobald der Bundesrat dem Gesetzespaket formal zugestimmt hat, stellen wir Ihnen hier weitere wichtige Infos bereit.
Tabelle der aktuellen Einspeisevergütung 2025 bei Überschusseinspeisung bis 31. Juli 2025:
Leistung der PV-Anlage | Einspeisevergütung ab Februar 2024 | Einspeisevergütung ab August 2024 | Einspeisevergütung ab Februar 2025 |
---|---|---|---|
bis 10 kWp | 8,11 Cent/kWh | 8,03 Cent/kWh | 7,94 Cent/kWh |
Anteilig 10kWp – 40kWp | 7,03 Cent/kWh | 6,95 Cent/kWh | 6,88 Cent/kWh |
Anteilig 40kWp – 100kWp | 5,74 Cent/kWh | 5,68 Cent/kWh | 5,62 Cent/kWh |
Tabelle der aktuellen Einspeisevergütung 2025 bei Volleinspeisung bis 31. Juli 2025:
Leistung der PV-Anlage | Einspeisevergütung ab Februar 2024 | Einspeisevergütung ab August 2024 | Einspeisevergütung ab Februar 2025 |
---|---|---|---|
bis 10 kWp | 12,87 Cent/kWh | 12,73 Cent/kWh | 12,60 Cent/kWh |
Anteilig 10kWp – 100kWp | 10,79 Cent/kWh | 10,68 Cent/kWh | 10,56 Cent/kWh |
Entnommen von: EEG-Förderung und -Fördersätze Bundesnetzagentur (abgerufen am 03.02.2025)
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