Festlegung zum 24h-Lieferantenwechsel (Strom)

Wussten Sie, dass die Bundesnetzagentur, die Beschlusskammer 6, bereits am 21.03.2024 folgenden Beschluss erlassen hat:

Dieser tritt heute, am 06. Juni 2025 in Kraft.

Was dies auf den ersten Blick bedeutet ist in diesem Video der Energie SaarLorLux (auf Youtube) sehr gut zusammgefasst.

Gerade betrifft es einen verbraucherfreundlichen Wechsel des Strom-Anbieters/Vertrags binnen eines Werktages.

Auch ist zu beachten, dass eine rückwirkende Abmeldung eines Stromzählers (bei Auszug/Mietwechsel) damit nicht mehr möglich ist.

Bei weiteren Anwendungsfragen wenden Sie sich bitte an Ihren örtlichen und zuständigen Netzbetreiber oder -Versorger.

Bei uns regional z.B. :

SWP Stadtwerke Pforzheim

Stadtwerke Karlsruhe

EnBW