Mitte November, wurde überraschend eine wichtige Entscheidung zur wirtschaftlichen Nutzung von Elektroautos getroffen.
Die deutsche Regierung hat entscheidende Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) beschlossen.
Denn bisher wurde geladener Strom, der wieder aus einem Elektroauto und deren Batterie zurück ins Netz gespeist wurde, wie ein normaler Verbrauch behandelt – es fielen also erneut Netzentgelte und Abgaben an, obwohl die geladene Energie bereits mit selbigen Kosten belastet wurde.
Ab 2026 wird diese Doppelbelastung mit der EnWG-Änderung aufgehoben und ermöglicht so eine einfachere und fairere Handhabung beim sogenannten Vehicle-to-Grid (V2G) -Betrieb.
Zudem treten zum 1. April neue MiSpeL-Prozessregeln in Kraft, die V2G technisch und regulatorisch vereinfachen.
Das bedeutet, dass die Bundesnetzagentur ohne zweiten Stromzähler und ohne komplexe Abläufe die gesetzliche Grundlage schafft, eine einfachere Abrechnung mit dem Netzbetreiber, bzw. Messstellenbetreiber zu ermöglichen.
Quelle: Deutscher Bundestag – Pressemitteilung vom 13.11.2025
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