Hinweis zur Batterieentsorgung

Batteriegesetz
Nach §9 sieht das Batteriegesetz eine Rücknahmepflicht für Altbatterien vor, damit eine fachgerechte Entsorgung/Recycling gewährleistet werden kann. 

Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien
Batterien dürfen nicht einfach in den Hausmüll gegeben werden. Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endverbraucher gesetzlich verpflichtet. 

Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, können Sie in unmittelbarer Nähe (z.B. in kommunalen Sammelstellen, wie Recyclinghöfen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben oder nach vorheriger Anmeldung auch unentgeltlich an unserem Firmensitz abgeben oder abgeben lassen. Bei einem Transport sorgen Sie bitte für eine ausreichende Frankierung der retournierten Altbatterie.

Vielen Dank, dass Sie mithelfen die Umwelt nachhaltig zu schützen!  

Kennzeichnung:

Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.
In der Nähe des Mülltonnensymbols befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes. Cd steht für Cadmium, Pb für Blei und Hg für Quecksilber.